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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Übersetzungsagentur El estilo – Fachübersetzungen, Hauptstraße 1 a, 21493 Sahms
("Auftragnehmer") und dessen jeweiligem Auftraggeber ("Auftraggeber"). Die AGB gelten auch für Folgeaufträge oder weitere Aufträge als vereinbart, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Anderslautende Vereinbarungen, die Verwendung anderer AGB oder Rechtsvorschriften bedürfen zur Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
1.1 Übersetzungen werden sachlich richtig, stilistisch und grammatikalisch einwandfrei sowie originalgetreu ausgeführt. Stellt der Auftraggeber besondere Anforderungen an eine Übersetzung (rechtliche Zwecke, Veröffentlichung, Werbung), muss er dies bei Auftragserteilung erläutern, da ansonsten der Auftragnehmer nur eine Übersetzung nach Satz 1 schuldet.
1.2 Wünscht der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie, muss er diese (Glossare, Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) bei der Auftragsvergabe mitliefern.
1.3 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags qualifizierter Dritter zu bedienen. Der Auftragnehmer haftet nur für sorgfältige Auswahl, ist jedoch verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen etwaige Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
2. Honorare für Übersetzungen
2.1 Die Honorare für Übersetzungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, wenn beide Vertragsparteien diesbezüglich keine Sondervereinbarung getroffen haben.
2.2 Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis.
2.3 Leistungen, die einen Aufwand erfordern, welcher über den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung hinaus geht, werden nach Vereinbarung berechnet.
2.4 Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er – nach Einsicht der zu übersetzenden Unterlagen - schriftlich erfolgte.
2.5 Für Expressarbeiten, Über-Nacht- bzw. Wochenendarbeiten sowie Arbeiten an anerkannten Feiertagen können Zuschläge nach Vereinbarung berechnet werden.
3. Lieferung
3.1 Der Auftragnehmer hat seine Pflicht zur Lieferung erfüllt, wenn die Lieferung auf den vereinbarten Lieferweg gebracht wurde.
3.2 Maßgebend für die Frist zur Lieferung der Übersetzung ist der in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgesetzte Termin. Voraussetzung für die Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu übermittelnden Unterlagen, z.B.. Ausgangstexte, und aller erforderlichen Hintergrundinformationen. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung.
3.3 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fest und bindend ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle o. g. Voraussetzungen (Punkt 3.2) erfüllt hat, und die Verzögerung vom Auftragnehmer nicht rechtzeitig angekündigt wurde. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn der Auftragnehmer hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Höhere Gewalt / Stornierung
Von einem Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Beide Parteien sind berechtigt, im Fall höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer kann jedoch auch eine angemessene Nachfrist verlangen, wenn die Natur der Leistung dies erlaubt. Der Auftraggeber hat für bereits getätigte Aufwendungen bzw.
Leistungen Ersatz zu leisten. Dies gilt analog auch bei Stornierungen.
5. Mängelrüge/Mängelbeseitigung/Gewährleistung
5.1 Sämtliche Mängelrügen hinsichtlich der Übersetzungsqualität sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Übersetzung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Übersetzung als genehmigt. Eventuelle Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
5.2 Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gelieferte Übersetzung wird beim Auftragnehmer gespeichert und ist maßgeblich für den ausgelieferten Text.
5.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Verweigert er diese, ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der Frist vom Auftragnehmer behoben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.4 Behebt der Auftragnehmer Mängel nicht fristgerecht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei geringfügigen oder unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
5.5 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber weder zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen noch zur Aufrechnung.
5.6 Für Übersetzungen, die veröffentlicht werden, sei es für gewerbliche oder private Zwecke, z.B. Websites, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber die Veröffentlichungsabsicht ausdrücklich schriftlich bekannt gegeben hat, und die Druckfahnen oder der Text der Fassung zur Veröffentlichung dem Auftragnehmer zur Überprüfung vorgelegt
wurden. Ab der zweiten Korrektur ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz bzw. ein von ihm in Rechnung zu stellendes Stundenhonorar zu zahlen.
5.7 Stilistische Verbesserungen (z.B. Synonyme) bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer und nicht in Maschinenschrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer nur dann die Haftung, wenn eine Vorlage in lateinischer Maschinenschrift vorgelegt wurde.
6. Schadenersatz
6.1 Alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern gesetzlich nicht anders zwingend vorgeschrieben, auf die Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.2 Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer seine Haftung über eine Vermögensschadensversicherung in bestimmter Höhe absichert, so hat er die dadurch anfallende Prämie zu zahlen. Unterhält der Auftragnehmer bereits eine Vermögensschadensversicherung, so zahlt der Auftraggeber nur den Differenzbetrag.
7. Zahlungsmodalitäten
7.1 Die Zahlung ist mit Rechnungsstellung fällig und sofort zu erbringen. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
7.2 Verzugszinsen sind nach § 288 BGB zu zahlen.
8. Urheberrecht
8.1 Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht an der Übersetzung und daraus abgeleiteten Glossaren, Terminologielisten vor. Dies gilt insbesondere auch für Übersetzungen, die mit Hilfe von sogenannten CAT-Tools angefertigt wurden.
8.2 Sollten der Auftragnehmer oder vom ihm beauftragte Dritte aufgrund einer von ihnen gelieferten Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, sie in vollem Umfang hiervon freizustellen. Dies beinhaltet auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.
9. Verschwiegenheitspflicht / Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Er wird dafür Sorge tragen, dass von ihm Beauftragte sich ebenfalls dieser Verschwiegenheitspflicht anschließen. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer jedoch nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden seinerseits bei der Auswahl des Beauftragten. Soweit aber die durch den Auftraggeber übermittelten Daten und Informationen für die Durchführung des Vertrages durch beauftragte Dritte notwendig sind, werden der Auftragnehmer und dessen Beauftragte von dieser Pflicht befreit. Die persönlichen Daten (wie Name, Anschrift) des Auftraggebers werden zur Ermöglichung des Geschäfts- und Schriftverkehrs gespeichert (Artikel 10 und 11 EG-Richtlinie 95/46/EG).
10. Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. In diesem Falle soll die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
11.2 Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers vereinbart.
11.3. Es gilt deutsches Recht.